Umwelt-Tipp Oktober 2023

Veröffentlicht am: 1. Oktober 2023

Was sagt die Zahl?

Wer Lebensmittel einkauft, der entdeckt auf den Verpackungen immer wieder ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder ein Verbrauchsdatum (VD). Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller der Waren, dass das Produkt seine spezifischen Eigenschaften noch besitzt und verzehrt werden kann. Voraussetzung dafür ist natürlich die entsprechende Lagerung und der Transport unter den vorgegebenen Bedingungen.

  • Leicht verderbliche Ware wird mit einem VD („zu verbrauchen bis“) gekennzeichnet, wie z.B. Hackfleisch, und darf nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft werden.
  • Anders ist es beim Aufdruck eines MHDs. Die Ware darf weiterverkauft werden, die Haftung geht allerdings vom Hersteller auf den Verkäufer über und die Ware muss gesondert ausgewiesen sein.
  • Es gibt auch Lebensmittel, die nicht mit einem Datum gekennzeichnet sein müssen, z.B. Zucker.
  • Bei sensiblen Produkten (VD) ist für Verbraucher höchste Vorsicht angebracht und die Entsorgung dringend angeraten.
  • Lebensmittel mit MHD sind nach Ablauf des Datums selten reif für die Tonne (außer bei Schimmelbefall!). Man kann sie hinsichtlich Farbe, Geruch und Konsistenz begutachten und eine vorsichtige Geschmacksprobe vornehmen.
  • Grundsätzlich sollte man diese Lebensmittel nicht ohne Prüfung wegwerfen, um die Verschwendung zu reduzieren und den Respekt vor den Nahrungsmitteln zu wahren.