Kirchenverwaltung

 

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderats werden demokratisch von der Pfarrgemeinde gewählt. Beiden Gremien gehören neben den gewählten Mitgliedern der Pfarrer sowie hauptamtliche Mitarbeiter an.

Der Austausch zwischen Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat wird durch den wechselseitigen Besuch eines/einer Delegierten in der Sitzung des jeweils anderen Gremiums sichergestellt.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Aktuelle Amtsperiode: 01.01.2025 bis 31.12.2030

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die laufenden Ausgaben, z.B. in der Seelsorge oder im Gebäudeunterhalt, zuständig. Sie fasst in regelmäßig stattfindenden Sitzungen Beschlüsse über durchzuführende Baumaßnahmen, Personalangelegenheiten, die Aufstellung des Haushalts und den Jahresabschluss.

 

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung

Pfarrer Bernhard Holz

Pfarrer Bernhard Holz

Kirchenverwaltungsvorstand

Bernd Rosenberger

Bernd Rosenberger

Verwaltungsleiter, stv. KV-Vorstand

Manfred Fischer

Manfred Fischer

Kirchenpfleger

Zuständigkeiten

Manfred Fischer: Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,  Haushaltsplanung, Rechnungsprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses

Bernd Rosenberger: Verwaltung, Abrechnung und Haushaltsplanung der beiden Kindergärten, Vertragsangelegenheiten und Zuschussanträge

Josef Gabelsberger

Josef Gabelsberger

Mitglied

Christian Hatzieleftheriadis

Christian Hatzieleftheriadis

Mitglied

Georg Kurz

Georg Kurz

Mitglied

Hannes Lenk

Hannes Lenk

Mitglied

Gertrud Nees-Volk

Gertrud Nees-Volk

Mitglied

Wolfgang Zimmermann

Wolfgang Zimmermann

Mitglied