Kirchenverwaltung
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderats werden demokratisch von der Pfarrgemeinde gewählt. Beiden Gremien gehören neben den gewählten Mitgliedern der Pfarrer sowie hauptamtliche Mitarbeiter an.
Der Austausch zwischen Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat wird durch den wechselseitigen Besuch eines/einer Delegierten in der Sitzung des jeweils anderen Gremiums sichergestellt.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Aktuelle Amtsperiode: 01.01.2025 bis 31.12.2030
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftung und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die laufenden Ausgaben, z.B. in der Seelsorge oder im Gebäudeunterhalt, zuständig. Sie fasst in regelmäßig stattfindenden Sitzungen Beschlüsse über durchzuführende Baumaßnahmen, Personalangelegenheiten, die Aufstellung des Haushalts und den Jahresabschluss.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung

Pfarrer Bernhard Holz
Kirchenverwaltungsvorstand

Bernd Rosenberger
Verwaltungsleiter, stv. KV-Vorstand

Manfred Fischer
Kirchenpfleger
Zuständigkeiten
Manfred Fischer: Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen, Haushaltsplanung, Rechnungsprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses
Bernd Rosenberger: Verwaltung, Abrechnung und Haushaltsplanung der beiden Kindergärten, Vertragsangelegenheiten und Zuschussanträge

Josef Gabelsberger
Mitglied

Christian Hatzieleftheriadis
Mitglied

Georg Kurz
Mitglied

Hannes Lenk
Mitglied

Gertrud Nees-Volk
Mitglied

Wolfgang Zimmermann
Mitglied