Umwelt-Tipp April 2024

Veröffentlicht am: 21. April 2024

Bio-Lebensmittel.

Es geht mal wieder um Siegel und um Lebensmittel. Die kleinen Bildchen tauchen immer öfter auf, wenn es um den Einkauf von Lebensmitteln geht. Ebenso wie Beschreibungen über Herkunft, Anbaumethoden und Tierhaltung.
Nun ist es leider so, dass die verschiedenen Anbieter sich voneinander unterscheiden möchten, um einen Verkaufsvorteil zu erhalten. Das führt dazu, dass einerseits gute Siegel durch neue, „noch bessere“ übertroffen werden. Andererseits werden auch „schlechtere“ mit geringeren Ansprüchen angeboten. Insgesamt führt diese Vielfalt zur Unübersichtlichkeit und Unsicherheit seitens der Verbraucher.

Gesetzlich geschützte Begriffe:

  • Bio und Öko
  • (kontrolliert) biologisch bzw. (kontrolliert) ökologisch
  • biologischer bzw. ökologischer Landbau

Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt und in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Sie dürfen das EU-Bio-Logo tragen (grünes Rechteck, in dem ein Blatt mit weißen Sternen symbolisiert wird). Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich auf der Verpackung angebracht sein.

Daneben gibt es noch eine ganze Menge anderer Labels von ökologischen Anbauverbänden und Handelsmarken. Aber es gilt dennoch: Ohne EU-Bio-Logo dürfen die Begriffe „Bio“ und „Öko“ nicht verwendet werden.

Bioprodukte sind besser für die Umwelt im Vergleich zu konventionell hergestellte Lebensmitteln.
Um ihre Gesundheit zu erhalten, sollten sie aber auch die allgemeinen Ernährungsregeln befolgen.

Weitere Infos: www.abcert.de